Standesamt Langwedel (Schleswig-Holstein)

Anschrift

Standesamt Langwedel (Schleswig-Holstein)
Niedernstraße 6
24589 Nortorf


Mail:
standesamt@nortorf.de/

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langwedel (Schleswig-Holstein) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nortorf.de/

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langwedel (Schleswig-Holstein).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langwedel (Schleswig-Holstein)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Langwedel (Schleswig-Holstein) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Langwedel (Schleswig-Holstein) geboren sind.

Nachfolgend finden Sie ein paar allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Langwedel (Schleswig-Holstein) die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Kategorien der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt bei vielfältige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Langwedel (Schleswig-Holstein) eine neue Urkunde bitten. Zu diesem Zweck werden in der Regel persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langwedel (Schleswig-Holstein)

Definition

Eine Ehe beschreibt eine anerkannte, überwiegend gesetzlich rechtmäßige, untermauerte Kennzeichung eines Beisammenseins gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Amt in Langwedel (Schleswig-Holstein) aufnehmen und die hierbei wichtigen Nachweise. erhalten. Generell müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Langwedel (Schleswig-Holstein) erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Langwedel (Schleswig-Holstein) antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Langwedel (Schleswig-Holstein) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Langwedel (Schleswig-Holstein) zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Langwedel (Schleswig-Holstein)

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
32 m ü. NHN

Fläche
12,77 km2

Einwohner
6913 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
541 Einwohner je km2

Postleitzahl
24589

Vorwahl
04392

KFZ Kennzeichen
RD, ECK

Gemeindeschlüssel
01 0 58 117

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Langwedel (Schleswig-Holstein)

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