Standesamt Galmsbüll

Anschrift

Standesamt Galmsbüll
Marktstraße 12
25899 Niebüll


Mail:
standesamt@niebuell.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Galmsbüll vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@niebuell.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Galmsbüll.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Galmsbüll

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Galmsbüll geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Galmsbüll eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Galmsbüll das Dokument aus. Es bieten sich diverse Formen der Geburtsdokumenten, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht bei diverse Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Galmsbüll eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür benötigt man meistens persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Galmsbüll

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine begründete, zumeist rechtens zugestandene, gestärkte Erklärung eines Beisammenseins gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung bei der Behörde in Galmsbüll anzeigen und die hierbei unerlässlichen Nachweise. beziehen. Prinzipiell sollten Sie selber bei der Behörde in Galmsbüll vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Galmsbüll antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dafür viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Galmsbüll ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Galmsbüll zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Galmsbüll

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
3 m ü. NHN

Fläche
30,63 km2

Einwohner
10.139 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
331 Einwohner je km2

Postleitzahl
25899

Vorwahl
04661

KFZ Kennzeichen
NF

Gemeindeschlüssel
01 0 54 088

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Galmsbüll

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