Standesamt Neukirchen (Oldenburg)

Anschrift

Standesamt Neukirchen (Oldenburg)
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein


Mail:
vanessa.kliese@stadt-oldenburg.landsh.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirchen (Oldenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 43 61) 49 81 07
E-Mail: vanessa.kliese@stadt-oldenburg.landsh.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirchen (Oldenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neukirchen (Oldenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Neukirchen (Oldenburg) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neukirchen (Oldenburg) beantragen.

Hier einige einige allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Neukirchen (Oldenburg) die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Neukirchen (Oldenburg) eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neukirchen (Oldenburg)

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, gewöhnlich juristisch legale, gestärkte Form einer Vereinigung zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt Neukirchen (Oldenburg) einleiten und die dafür relevanten Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Neukirchen (Oldenburg) erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann er den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann in Folge dessen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente notwendig sein! Das Standesamt in Neukirchen (Oldenburg) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Neukirchen (Oldenburg) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Neukirchen (Oldenburg)

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
12 m ü. NHN

Fläche
39,69 km2

Einwohner
9881 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
249 Einwohner je km2

Postleitzahl
23758

Vorwahl
04361

KFZ Kennzeichen
OH

Gemeindeschlüssel
01 0 55 033

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Neukirchen (Oldenburg) auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Neukirchen (Oldenburg)

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oldenburg in Holstein.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Schleswig-Holstein: