Standesamt Schülp b. Nortorf

Anschrift

Standesamt Schülp b. Nortorf
Niedernstraße 6
24589 Nortorf


Mail:
standesamt@nortorf.de/

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schülp b. Nortorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nortorf.de/

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schülp b. Nortorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schülp b. Nortorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Schülp b. Nortorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schülp b. Nortorf geboren sind.

Nachstehend sind ein paar Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können auch die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Schülp b. Nortorf das Dokument aus. Es bieten sich mannigfaltige Arten von Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Schülp b. Nortorf eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür benötigt man meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schülp b. Nortorf

Definition

Eine Heirat bestimmt eine dokumentierte, vorwiegend rechtens zugestandene, gestärkte Begründung einer Beziehung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Schülp b. Nortorf einleiten und die dazu relevanten Papiere besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim Amt in Schülp b. Nortorf antreten. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Schülp b. Nortorf klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schülp b. Nortorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.