Standesamt Weddingstedt

Anschrift

Standesamt Weddingstedt
Postelweg 1
25746 Heide


Mail:
standesamt@stadt-heide.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weddingstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (04 81) 6 85 03 21
E-Mail: standesamt@stadt-heide.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weddingstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weddingstedt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Weddingstedt ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Weddingstedt geboren sind.

Anbei einige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Weddingstedt die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Typen der Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht für mannigfaltige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Weddingstedt eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weddingstedt

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine anerkannte, gewöhnlich gerecht zugestandene, festgemachte Grundlage einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Amt in Weddingstedt aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Weddingstedt antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Amt in Weddingstedt klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Weddingstedt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Weddingstedt

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
7 m ü. NHN

Fläche
31,97 km2

Einwohner
21.844 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
683 Einwohner je km2

Postleitzahl
25746

Vorwahl
0481

KFZ Kennzeichen
HEI, MED

Gemeindeschlüssel
01 0 51 044

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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