Standesamt Schrum

Anschrift

Standesamt Schrum
Hindenburgstraße 18
25704 Meldorf


Mail:
standesamt@stadt-meldorf.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schrum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-meldorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schrum.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schrum

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Schrum ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schrum geboren sind.

Im Folgenden sind mehrere grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können auch die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Schrum die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Kategorien von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für verschiedene bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Schrum eine Ersatzurkunde bitten. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schrum

Definition

Eine Heirat beschreibt eine amtliche, meistenteils zulässig rechtmäßige, gesicherte Grundlage einer Verbindung mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung bei der Behörde in Schrum einleiten und die hierfür unerlässlichen Dokumente erhalten. Unbedingt müssen Sie offiziell bei der Behörde in Schrum auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser die andere Person schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Schrum antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Das Standesamt in Schrum berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schrum zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schrum

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
21,26 km2

Einwohner
7289 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
343 Einwohner je km2

Postleitzahl
25704

Vorwahl
04832

KFZ Kennzeichen
HEI, MED

Gemeindeschlüssel
01 0 51 074

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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