Standesamt Winnemark

Anschrift

Standesamt Winnemark
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde


Mail:
stadt@eckernfoerde.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Donnerstag: 08:00 – 17:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Winnemark vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 43 51) 71 03 41
E-Mail: stadt@eckernfoerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Winnemark.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Winnemark

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Winnemark geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Winnemark beantragen.

Im Weiteren sind mehrere allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Winnemark das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Formen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird benötigt für diverse administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Winnemark einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Winnemark

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine behördliche, meistens legitim zulässige, belegte Bestätigung einer Verbindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung bei der Behörde in Winnemark einleiten und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt im Winnemark auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Winnemark antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Einschreibung der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Das Standesamt in Winnemark berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Winnemark schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Winnemark

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
3 m ü. NHN

Fläche
21,58 km2

Einwohner
21.573 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1000 Einwohner je km2

Postleitzahl
24340

Vorwahl
04351

KFZ Kennzeichen
RD, ECK

Gemeindeschlüssel
01 0 58 043

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Winnemark auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Winnemark

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Eckernförde.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Schleswig-Holstein: