Standesamt Siek
Anschrift
Standesamt Siek
Hauptstraße 49
22962 Siek
Mail: standesamt@siek.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Siek vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@siek.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Siek.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Siek
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Siek ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Siek geboren sind.
Im Weiteren sind verschiedene grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamt Siek die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Typen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.
Einsatz
Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht bei diverse Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.
Neubestellung
Sofern die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Siek eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Siek
Definition
Eine Heirat verdeutlicht eine begründete, meistens rechtlich geregelte, festgemachte Grundlage einer Vereinigung mehrerer Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt Siek einleiten und die dazu wichtigen Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Siek erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente vonnöten sein! Ihr Trauamt in Siek berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Siek zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Siek
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Siek auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Siek.
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