Standesamt Harmsdorf (Lensahn)

Anschrift

Standesamt Harmsdorf (Lensahn)
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn


Mail:
standesamt@harmsdorf-lensahn.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Harmsdorf (Lensahn) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@harmsdorf-lensahn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Harmsdorf (Lensahn).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Harmsdorf (Lensahn)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Harmsdorf (Lensahn) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Harmsdorf (Lensahn) geboren sind.

Nachfolgend finden Sie einige wenige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Harmsdorf (Lensahn) die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Typen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird verwendet für diverse bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Harmsdorf (Lensahn) eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Harmsdorf (Lensahn)

Definition

Eine Heirat bestimmt eine bewiesene, vorwiegend legitim erlaubte, festgemachte Grundlage einer Vereinigung von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Harmsdorf (Lensahn) aufnehmen und die dazu relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Harmsdorf (Lensahn) erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er die andere Person schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise erforderlich sein! Das Amt in Harmsdorf (Lensahn) informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Harmsdorf (Lensahn) schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.