Standesamt Großenaspe

Anschrift

Standesamt Großenaspe
Bleeck 17-19
24576 Bad Bramstedt


Mail:
standesamt@bad-bramstedt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großenaspe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 92) 5 06 61
E-Mail: standesamt@bad-bramstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großenaspe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großenaspe

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Großenaspegeboren wurden, beim Standesamt Großenaspe beantragt werden.

Im Weiteren sind mehrere allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Großenaspe die Urkunde aus. Es existieren variantenreiche Formen von Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird für vielfältige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Großenaspe eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großenaspe

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine begründete, meistens gerecht zugestandene, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung bei der Behörde in Großenaspe aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Papiere holen. Unbedingt sollten Sie selber im Großenaspe vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Großenaspe antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Großenaspe ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Großenaspe zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Großenaspe

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
9 m ü. NHN

Fläche
24,14 km2

Einwohner
15.149 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
628 Einwohner je km2

Postleitzahl
24576

Vorwahl
04192

KFZ Kennzeichen
SE

Gemeindeschlüssel
01 0 60 004

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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