Standesamt Lasbek

Anschrift

Standesamt Lasbek
Markt 5
23843 Bad Oldesloe


Mail:
standesamt@badoldesloe.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lasbek vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 31) 50 43 32
E-Mail: standesamt@badoldesloe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lasbek.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lasbek

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Lasbek geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Lasbek eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige verschiedene allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Praxis besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht die Behörde in Lasbek die Geburtsurkunde aus. Es finden sich variantenreiche Kategorien von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird benötigt zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Lasbek eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lasbek

Definition

Eine Verehelichung benennt eine behördliche, gewöhnlich zulässig erlaubte, verankerte Bestätigung eines Bündnisses mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Lasbek aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Lasbek antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Lasbek antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt unerlässlich sein! Das Amt in Lasbek beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lasbek schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Lasbek

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
9 m ü. NHN

Fläche
52,59 km2

Einwohner
24.841 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
472 Einwohner je km2

Postleitzahl
23843

Vorwahl
04531

KFZ Kennzeichen
OD

Gemeindeschlüssel
01 0 62 004

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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