Standesamt Busdorf

Anschrift

Standesamt Busdorf
Rendsburger Straße 54 c
24866 Busdorf


Mail:
standesamt@busdorf.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Busdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@busdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Busdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Busdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Busdorfgeboren wurden, beim Standesamt Busdorf beantragt werden.

Nachstehend sind einige wenige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Busdorf die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Kategorien der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird verwendet bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Busdorf einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Busdorf

Definition

Eine Heirat beschreibt eine bewiesene, überwiegend juristisch geregelte, gefestigte Form einer Bindung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Amt in Busdorf aufnehmen und die dafür notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt im Busdorf antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Standesamt in Busdorf informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Busdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.