Standesamt Dannewerk

Anschrift

Standesamt Dannewerk
Rendsburger Straße 54 c
24866 Busdorf


Mail:
standesamt@dannewerk.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dannewerk vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@dannewerk.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dannewerk.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Dannewerk

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Dannewerk ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Dannewerk geboren sind.

Im Folgenden sind verschiedene Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen können ebenso die Eltern persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamt Dannewerk die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Typen der Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für vielfältige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Dannewerk eine Ersatzurkunde bitten. Dafür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Dannewerk

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine anerkannte, zumeist legitim statthafte, belegte Erklärung einer Bindung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Dannewerk erklären und die dafür unerlässlichen Nachweise. holen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Dannewerk auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Dannewerk sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Kopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Dannewerk klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Dannewerk zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.