Standesamt Sankt Peter-Ording
Anschrift
Standesamt Sankt Peter-Ording
Welter Straße 1
25836 Garding
Mail: standesamt@garding.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sankt Peter-Ording vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@garding.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sankt Peter-Ording.
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Personenstandsurkunden vom Standesamt Sankt Peter-Ording
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Sankt Peter-Ording ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Sankt Peter-Ording geboren sind.
Im Folgenden sind ein paar generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Sankt Peter-Ording das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Formen der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.
Einsatz
Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet zu verschiedene administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Falls einmal das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Sankt Peter-Ording eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür werden üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Sankt Peter-Ording
Definition
Ein Ehebündnis definiert eine begründete, meistenteils rechtens legale, gesicherte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Menschen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Trauung beim Standesamt Sankt Peter-Ording anzeigen und die hierfür relevanten Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Sankt Peter-Ording antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen einige Fragen an das Paar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In expliziten Fällen können weitere Dokumente gefordert sein! Das Amt in Sankt Peter-Ording berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Sankt Peter-Ording
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
1 m ü. NHN
Fläche
3,06 km2
Einwohner
2753 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
900 Einwohner je km2
Postleitzahl
25836
Vorwahl
04862
KFZ Kennzeichen
NF
Gemeindeschlüssel
01 0 54 036
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Sankt Peter-Ording auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Garding.
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