Standesamt Sankt Peter-Ording

Anschrift

Standesamt Sankt Peter-Ording
Welter Straße 1
25836 Garding


Mail:
standesamt@garding.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sankt Peter-Ording vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@garding.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sankt Peter-Ording.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sankt Peter-Ording

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Sankt Peter-Ording ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Sankt Peter-Ording geboren sind.

Im Folgenden sind ein paar generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Sankt Peter-Ording das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Formen der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet zu verschiedene administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Sankt Peter-Ording eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür werden üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sankt Peter-Ording

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine begründete, meistenteils rechtens legale, gesicherte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung beim Standesamt Sankt Peter-Ording anzeigen und die hierfür relevanten Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Sankt Peter-Ording antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente gefordert sein! Das Amt in Sankt Peter-Ording berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Sankt Peter-Ording

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
1 m ü. NHN

Fläche
3,06 km2

Einwohner
2753 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
900 Einwohner je km2

Postleitzahl
25836

Vorwahl
04862

KFZ Kennzeichen
NF

Gemeindeschlüssel
01 0 54 036

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Sankt Peter-Ording

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