Standesamt Friedrichstadt

Anschrift

Standesamt Friedrichstadt
Am Markt 11
25840 Friedrichstadt


Mail:
standesamt@friedrichstadt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friedrichstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@friedrichstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friedrichstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Friedrichstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, welche den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Friedrichstadt geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Friedrichstadt beantragen.

Hier einige zahlreiche generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Friedrichstadt die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird bei diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Friedrichstadt eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Friedrichstadt

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine begründete, gewöhnlich rechtlich zugestandene, gefestigte Kennzeichung eines Verbunds von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Friedrichstadt anmelden und die dazu erforderlichen Unterlagen zu holen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt im Friedrichstadt auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Trauamt in Friedrichstadt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Friedrichstadt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Friedrichstadt

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
2 m ü. NHN

Fläche
4,02 km2

Einwohner
2593 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
645 Einwohner je km2

Postleitzahl
25840

Vorwahl
04881

KFZ Kennzeichen
NF

Gemeindeschlüssel
01 0 54 033

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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