Standesamt Kaaks

Anschrift

Standesamt Kaaks
Markt 1
25524 Itzehoe


Mail:
standesamtswesen@itzehoe.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kaaks vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 48 21) 60 32 54
E-Mail: standesamtswesen@itzehoe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kaaks.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kaaks

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Kaaks geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kaaks eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Kaaks die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Arten der Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Kaaks eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür benötigt man in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kaaks

Definition

Eine Heirat definiert eine erklärte, überwiegend gesetzlich geregelte, gefestigte Kennzeichung einer Bindung zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Kaaks aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu holen. Prinzipiell müssen Sie selber bei der Behörde in Kaaks antreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser den anderen durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Kaaks sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise gefordert sein! Ihr Amt in Kaaks informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kaaks zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Kaaks

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
22 m ü. NHN

Fläche
28,54 km2

Einwohner
31.855 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1116 Einwohner je km2

Postleitzahl
25524

Vorwahl
04821

KFZ Kennzeichen
IZ

Gemeindeschlüssel
01 0 61 046

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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