Standesamt Elsdorf-Westermühlen

Anschrift

Standesamt Elsdorf-Westermühlen
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek


Mail:
standesamt@elsdorf-westermuehlen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Elsdorf-Westermühlen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@elsdorf-westermuehlen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Elsdorf-Westermühlen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Elsdorf-Westermühlen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Elsdorf-Westermühlengeboren wurden, beim Standesamt Elsdorf-Westermühlen beantragt werden.

Hier einige mehrere allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Elsdorf-Westermühlen die Urkunde aus. Es gibt mannigfaltige Versionen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird benötigt für verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Elsdorf-Westermühlen eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Elsdorf-Westermühlen

Definition

Eine Hochzeit definiert eine anerkannte, vorwiegend rechtlich statthafte, verankerte Basis einer Vereinigung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Heirat beim Standesamt Elsdorf-Westermühlen erklären und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst beim Standesamt Elsdorf-Westermühlen vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege erforderlich sein! Das Standesamt in Elsdorf-Westermühlen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Elsdorf-Westermühlen schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.