Standesamt Kaisborstel

Anschrift

Standesamt Kaisborstel
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld


Mail:
Pamela.GrosseInkrott@stadt-schenefeld.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kaisborstel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 40) 83 03 71 41
E-Mail: Pamela.GrosseInkrott@stadt-schenefeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kaisborstel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kaisborstel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Kaisborstelgeborene Personen beim Standesamt Kaisborstel zu beantragen.

Hier sind ein paar allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Kaisborstel die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Arten der Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Kaisborstel eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kaisborstel

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine begründete, überwiegend rechtens zugestandene, gefestigte Kennzeichung einer Verbindung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Kaisborstel aufnehmen und die hierbei erforderlichen Nachweise. beziehen. Unbedingt sollten Sie selber beim Amt in Kaisborstel auftauchen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er den anderen schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Standesamt in Kaisborstel beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kaisborstel zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Kaisborstel

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
21 m ü. NHN

Fläche
9,99 km2

Einwohner
19.402 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1942 Einwohner je km2

Postleitzahl
22869

Vorwahl
040

KFZ Kennzeichen
PI

Gemeindeschlüssel
01 0 56 044

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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