Standesamt Neustadt in Holstein

Anschrift

Standesamt Neustadt in Holstein
Am Markt 1
23730 Neustadt in Holstein


Mail:
standesamt@stadt-neustadt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neustadt in Holstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-neustadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neustadt in Holstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neustadt in Holstein

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Neustadt in Holsteingeboren wurden, beim Standesamt Neustadt in Holstein beantragt werden.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können auch die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Neustadt in Holstein die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Kategorien von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Neustadt in Holstein eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neustadt in Holstein

Definition

Eine Ehe definiert eine amtliche, weitgehend gesetzlich erlaubte, belegte Begründung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Vermählung bei der Behörde in Neustadt in Holstein einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell im Neustadt in Holstein auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen vonnöten sein! Das Trauamt in Neustadt in Holstein berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Neustadt in Holstein zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Neustadt in Holstein

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
16 m ü. NHN

Fläche
19,73 km2

Einwohner
15.288 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
775 Einwohner je km2

Postleitzahl
23730

Vorwahl
04561

KFZ Kennzeichen
OH

Gemeindeschlüssel
01 0 55 032

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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