Standesamt Nindorf (Hohenwestedt)

Anschrift

Standesamt Nindorf (Hohenwestedt)
Am Markt 15
24594 Hohenwestedt


Mail:
standesamt@nindorf-hohenwestedt.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nindorf (Hohenwestedt) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nindorf-hohenwestedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nindorf (Hohenwestedt).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nindorf (Hohenwestedt)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Nindorf (Hohenwestedt) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Nindorf (Hohenwestedt) geboren sind.

Nachfolgend finden Sie einige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Regel besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem können auch die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Nindorf (Hohenwestedt) die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Kategorien der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt für unterschiedliche administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Nindorf (Hohenwestedt) einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck werden meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nindorf (Hohenwestedt)

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine begründete, gewöhnlich zulässig legale, belegte Form einer Vereinigung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Amt in Nindorf (Hohenwestedt) erklären und die hierfür unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt im Nindorf (Hohenwestedt) auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Nindorf (Hohenwestedt) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Nindorf (Hohenwestedt) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.