Standesamt Travenbrück

Anschrift

Standesamt Travenbrück
Markt 5
23843 Bad Oldesloe


Mail:
standesamt@badoldesloe.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Travenbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 31) 50 43 32
E-Mail: standesamt@badoldesloe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Travenbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Travenbrück

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Travenbrückgeborene Personen beim Standesamt Travenbrück zu beantragen.

Nachstehend sind verschiedene generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in Travenbrück die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Typen der Geburtsurkunden, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Travenbrück eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Travenbrück

Definition

Eine Ehe bestimmt eine erklärte, vorwiegend juristisch zugestandene, gesicherte Form eines Beisammenseins von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Travenbrück anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Travenbrück vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Travenbrück klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.