Standesamt Schönberg (Holstein)

Anschrift

Standesamt Schönberg (Holstein)
Am Markt 15
23923 Schönberg


Mail:
standesamt@stadt-schoenberg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönberg (Holstein) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-schoenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönberg (Holstein).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönberg (Holstein)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Schönberg (Holstein) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schönberg (Holstein) geboren sind.

Anbei verschiedene grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert die Behörde in Schönberg (Holstein) die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Versionen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Schönberg (Holstein) eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönberg (Holstein)

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine begründete, zumeist zulässig zugestandene, verankerte Grundlage eines Verbunds mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Schönberg (Holstein) einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere beziehen. Unbedingt müssen Sie selbst bei der Behörde in Schönberg (Holstein) vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Schönberg (Holstein) antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, nicht Originale reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andere Belege relevant sein! Ihr Standesamt in Schönberg (Holstein) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schönberg (Holstein) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Schönberg (Holstein)

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis
Nordwestmecklenburg

Höhe
7 m ü. NHN

Fläche
52,19 km2

Einwohner
4676 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
90 Einwohner je km2

Postleitzahl
23923

Vorwahl
38828

KFZ Kennzeichen
NWM, GDB, GVM, WIS

Gemeindeschlüssel
13 0 74 074

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Schönberg (Holstein)

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Wegweiser:

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