Standesamt Wester-Ohrstedt

Anschrift

Standesamt Wester-Ohrstedt
Westerende 41
25884 Viöl


Mail:
standesamt@wester-ohrstedt.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wester-Ohrstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wester-ohrstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wester-Ohrstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wester-Ohrstedt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Wester-Ohrstedt ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Wester-Ohrstedt geboren sind.

Hier sind ein paar allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, jedoch können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt die Behörde in Wester-Ohrstedt die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht zu diverse bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Wester-Ohrstedt einen Ersatz anfordern. Dafür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wester-Ohrstedt

Definition

Eine Trauung beschreibt eine amtliche, weitgehend gesetzlich erlaubte, verankerte Form eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung bei der Behörde in Wester-Ohrstedt anzeigen und die dazu unerlässlichen Nachweise. besorgen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim Standesamt Wester-Ohrstedt erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Wester-Ohrstedt sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen relevant sein! Das Stadtbüro in Wester-Ohrstedt informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wester-Ohrstedt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.