Standesamt Grambek

Anschrift

Standesamt Grambek
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln


Mail:
elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grambek vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 42) 80 31 47
E-Mail: elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grambek.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Grambek

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Grambekgeboren wurden, beim Standesamt Grambek beantragt werden.

Hier sind mehrere allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Grambek die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird für unterschiedliche bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Grambek eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Grambek

Definition

Eine Heirat bestimmt eine begründete, vorwiegend gerecht zugestandene, festgemachte Erklärung eines Bündnisses zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat beim Standesamt Grambek aufnehmen und die dazu notwendigen Papiere besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig im Grambek vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Grambek antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente wichtig sein! Das Standesamt in Grambek beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Grambek zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.