Standesamt Hohenfelde (Trittau)

Anschrift

Standesamt Hohenfelde (Trittau)
Europaplatz 5
22946 Trittau


Mail:
standesamt@hohenfelde-trittau.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hohenfelde (Trittau) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hohenfelde-trittau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hohenfelde (Trittau).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hohenfelde (Trittau)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Hohenfelde (Trittau) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Hohenfelde (Trittau) eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei ein paar grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Hohenfelde (Trittau) die Geburtsurkunde aus. Es finden sich diverse Kategorien von Geburtsurkunden, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird zu diverse Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Hohenfelde (Trittau) eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hohenfelde (Trittau)

Definition

Eine Verehelichung definiert eine behördliche, weitgehend legitim statthafte, gestärkte Erklärung eines Verbunds gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Standesamt in Hohenfelde (Trittau) anzeigen und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim Standesamt Hohenfelde (Trittau) vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Heirat bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben erforderlich sein! Das Standesamt in Hohenfelde (Trittau) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.