Standesamt Langeneß
Anschrift
Standesamt Langeneß
Zingel 10
25813 Husum
Mail: info@husum.de
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 07:00 – 16:00
Freitag: 08:30 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langeneß vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 48 41) 66 63 50
E-Mail: info@husum.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langeneß.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Langeneß
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Langeneßgeborene Personen beim Standesamt Langeneß zu beantragen.
Hier einige ein paar grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamt Langeneß die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Formen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt bei mannigfaltige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Falls einmal die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Langeneß eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Daten und eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Langeneß
Definition
Eine Verehelichung definiert eine erklärte, meistenteils gesetzlich erlaubte, untermauerte Bestätigung einer Verbindung gemeinsamer Einzelnen.
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Amt in Langeneß aufnehmen und die dafür relevanten Dokumente holen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Langeneß vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Langeneß antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In expliziten Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Amt in Langeneß stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Langeneß schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.
Kosten
Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Langeneß
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
14 m ü. NHN
Fläche
25,8 km2
Einwohner
23.478 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
910 Einwohner je km2
Postleitzahl
25813
Vorwahl
04841
KFZ Kennzeichen
NF
Gemeindeschlüssel
01 0 54 056
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Langeneß auf Wikipedia.
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