Standesamt Christinenthal

Anschrift

Standesamt Christinenthal
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld


Mail:
Pamela.GrosseInkrott@stadt-schenefeld.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Christinenthal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 40) 83 03 71 41
E-Mail: Pamela.GrosseInkrott@stadt-schenefeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Christinenthal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Christinenthal

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Christinenthal geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Christinenthal beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Normalerweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt die Behörde in Christinenthal die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird verwendet zu mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Christinenthal eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür werden meistens persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Christinenthal

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine dokumentierte, überwiegend zulässig zulässige, gestärkte Bestätigung einer Beziehung mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Amt in Christinenthal aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selber im Christinenthal vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Amt in Christinenthal berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Christinenthal

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
21 m ü. NHN

Fläche
9,99 km2

Einwohner
19.402 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1942 Einwohner je km2

Postleitzahl
22869

Vorwahl
040

KFZ Kennzeichen
PI

Gemeindeschlüssel
01 0 56 044

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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