Standesamt Dörpling

Anschrift

Standesamt Dörpling
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt


Mail:
standesamt@doerpling.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dörpling vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@doerpling.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dörpling.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Dörpling

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Dörpling ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Dörpling geboren sind.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Dörpling die Urkunde aus. Es finden sich verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Dörpling eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Dörpling

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine erklärte, vorwiegend zulässig statthafte, belegte Basis einer Vereinigung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Dörpling aufnehmen und die hierfür relevanten Papiere holen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Dörpling auftreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Unterlagen vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Dörpling ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Dörpling schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Dörpling

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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