Standesamt Lehe (Schleswig-Holstein)

Anschrift

Standesamt Lehe (Schleswig-Holstein)
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt


Mail:
standesamt@lehe.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lehe (Schleswig-Holstein) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lehe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lehe (Schleswig-Holstein).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lehe (Schleswig-Holstein)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Lehe (Schleswig-Holstein) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Lehe (Schleswig-Holstein) eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind verschiedene allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Lehe (Schleswig-Holstein) das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Arten der Geburtsdokumenten, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird verwendet zu vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Lehe (Schleswig-Holstein) einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lehe (Schleswig-Holstein)

Definition

Eine Hochzeit benennt eine begründete, zumeist rechtlich rechtmäßige, verankerte Basis einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt in Lehe (Schleswig-Holstein) erklären und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Amt in Lehe (Schleswig-Holstein) vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Lehe (Schleswig-Holstein) informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Lehe (Schleswig-Holstein) zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.