Standesamt Mölln (Schleswig-Holstein)

Anschrift

Standesamt Mölln (Schleswig-Holstein)
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln


Mail:
elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mölln (Schleswig-Holstein) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 42) 80 31 47
E-Mail: elisabeth.puetz@stadt-moelln.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mölln (Schleswig-Holstein).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mölln (Schleswig-Holstein)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Mölln (Schleswig-Holstein) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Mölln (Schleswig-Holstein) beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt die Behörde in Mölln (Schleswig-Holstein) die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Typen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt für mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Mölln (Schleswig-Holstein) eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mölln (Schleswig-Holstein)

Definition

Eine Vermählung bildet eine anerkannte, weitgehend legitim erlaubte, gesicherte Basis einer Vereinigung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung bei der Behörde in Mölln (Schleswig-Holstein) aufnehmen und die dazu notwendigen Dokumente holen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt bei der Behörde in Mölln (Schleswig-Holstein) auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Standesamt in Mölln (Schleswig-Holstein) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Mölln (Schleswig-Holstein) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Mölln (Schleswig-Holstein)

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
50 m ü. NHN

Fläche
25,05 km2

Einwohner
19.329 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
772 Einwohner je km2

Postleitzahl
23879

Vorwahl
04542

KFZ Kennzeichen
RZ

Gemeindeschlüssel
01 0 53 090

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Mölln (Schleswig-Holstein)

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Wegweiser:

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