Standesamt Kulpin

Anschrift

Standesamt Kulpin
Unter den Linden 1
23909 Ratzeburg


Mail:
standesamt@ratzeburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kulpin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 45 41) 8 00 01 57
E-Mail: standesamt@ratzeburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kulpin.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kulpin

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Kulpingeborene Personen beim Standesamt Kulpin zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Kulpin das Dokument aus. Es bieten sich variantenreiche Typen von Geburtsurkunden, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht bei diverse Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Kulpin eine Ersatzurkunde bitten. Dafür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kulpin

Definition

Eine Heirat benennt eine erklärte, meistenteils legitim zugestandene, festgemachte Basis einer Beziehung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Heirat bei der Behörde in Kulpin erklären und die hierfür notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich im Kulpin auftauchen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Standesamt in Kulpin informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Kulpin

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
36 m ü. NHN

Fläche
30,29 km2

Einwohner
14.418 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
476 Einwohner je km2

Postleitzahl
23909

Vorwahl
04541

KFZ Kennzeichen
RZ

Gemeindeschlüssel
01 0 53 100

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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