Standesamt Brunsbüttel

Anschrift

Standesamt Brunsbüttel
Von-Humboldt-Platz 9
25541 Brunsbüttel


Mail:
Standesamt@stadt-brunsbuettel.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brunsbüttel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 48 52) 39 11 32
E-Mail: Standesamt@stadt-brunsbuettel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brunsbüttel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Brunsbüttel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Brunsbüttelgeboren wurden, beim Standesamt Brunsbüttel beantragt werden.

Hier einige mehrere allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Brunsbüttel die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Typen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Wenn das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Brunsbüttel eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Brunsbüttel

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine amtliche, meistenteils gesetzlich geregelte, belegte Bestätigung einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Standesamt in Brunsbüttel erklären und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell müssen Sie selber bei der Behörde in Brunsbüttel vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Brunsbüttel klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Brunsbüttel

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
4 m ü. NHN

Fläche
65,21 km2

Einwohner
12.381 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
190 Einwohner je km2

Postleitzahl
25541

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
HEI, MED

Gemeindeschlüssel
01 0 51 011

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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