Standesamt Winnert

Anschrift

Standesamt Winnert
Schulweg 19
25866 Mildstedt


Mail:
standesamt@winnert.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Winnert vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@winnert.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Winnert.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Winnert

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Winnert geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Winnert eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei zahlreiche grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Winnert die Geburtsurkunde aus. Es finden sich variantenreiche Arten der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird für vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Winnert eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür werden üblicherweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Winnert

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine begründete, vorwiegend juristisch statthafte, verankerte Grundlage eines Verbunds von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Winnert anzeigen und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Amt in Winnert vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Winnert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Winnert stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Winnert zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.