Standesamt Pohnsdorf

Anschrift

Standesamt Pohnsdorf
Am Berg 2
24211 Schellhorn


Mail:
standesamt@pohnsdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pohnsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@pohnsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pohnsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pohnsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Pohnsdorfgeborene Personen beim Standesamt Pohnsdorf zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in Pohnsdorf die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Sorten der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird verwendet zu diverse administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Pohnsdorf eine Duplikaturkunde bitten. Dafür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Pohnsdorf

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine erklärte, vorwiegend rechtens legale, gefestigte Grundlage einer Vereinigung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Pohnsdorf erklären und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt sollten Sie direkt im Pohnsdorf antreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Pohnsdorf berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Pohnsdorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.