Standesamt Bargstedt (Schleswig-Holstein)

Anschrift

Standesamt Bargstedt (Schleswig-Holstein)
Niedernstraße 6
24589 Nortorf


Mail:
standesamt@nortorf.de/

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bargstedt (Schleswig-Holstein) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nortorf.de/

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bargstedt (Schleswig-Holstein).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bargstedt (Schleswig-Holstein)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Bargstedt (Schleswig-Holstein) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Bargstedt (Schleswig-Holstein) beantragen.

Hier sind einige Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht die Behörde in Bargstedt (Schleswig-Holstein) das Dokument aus. Es existieren unterschiedliche Typen der Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Bargstedt (Schleswig-Holstein) eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bargstedt (Schleswig-Holstein)

Definition

Eine Vermählung definiert eine erklärte, zumeist gesetzlich geregelte, untermauerte Erklärung einer Vereinigung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat bei der Behörde in Bargstedt (Schleswig-Holstein) anzeigen und die dafür notwendigen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Bargstedt (Schleswig-Holstein) erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Bargstedt (Schleswig-Holstein) antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Standesamt in Bargstedt (Schleswig-Holstein) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bargstedt (Schleswig-Holstein) zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Bargstedt (Schleswig-Holstein)

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
32 m ü. NHN

Fläche
12,77 km2

Einwohner
6913 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
541 Einwohner je km2

Postleitzahl
24589

Vorwahl
04392

KFZ Kennzeichen
RD, ECK

Gemeindeschlüssel
01 0 58 117

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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