Standesamt Schönkirchen
Anschrift
Standesamt Schönkirchen
Dorfplatz 2
24226 Heikendorf
Mail: standesamt@schoenkirchen.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@schoenkirchen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönkirchen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönkirchen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Schönkirchengeborene Personen beim Standesamt Schönkirchen zu beantragen.
Im Folgenden sind einige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Schönkirchen das Dokument aus. Es bieten sich variantenreiche Arten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.
Nutzung
Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt bei unterschiedliche administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Schönkirchen einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Schönkirchen
Definition
Eine Ehe beschreibt eine behördliche, überwiegend zulässig geregelte, festgemachte Basis einer Vereinigung gemeinsamer Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Schönkirchen einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere besorgen. Unbedingt müssen Sie selbst im Schönkirchen vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür viele Fragen an das Paar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Schönkirchen klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Papiere etwas dauern kann.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Schönkirchen
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Schönkirchen auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Heikendorf.
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