Standesamt Trennewurth

Anschrift

Standesamt Trennewurth
Mittelstr. 1
25709 Marne


Mail:
stephanie.hammer@amt-marne-nordsee.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Trennewurth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 48 51) 95 96 37
E-Mail: stephanie.hammer@amt-marne-nordsee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Trennewurth.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Trennewurth

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Trennewurth geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Trennewurth eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind verschiedene Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber können ebenso die Eltern persönlich die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Trennewurth die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich diverse Formen von Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt für verschiedene administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Trennewurth einen Ersatz anfordern. Hierfür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Trennewurth

Definition

Eine Vermählung definiert eine erklärte, überwiegend gesetzlich geregelte, gefestigte Bestätigung eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt Trennewurth einleiten und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selber bei der Behörde in Trennewurth auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Trennewurth antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Trennewurth klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Trennewurth zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Trennewurth

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
2 m ü. NHN

Fläche
4,83 km2

Einwohner
6061 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1255 Einwohner je km2

Postleitzahl
25709

Vorwahl
04851

KFZ Kennzeichen
HEI, MED

Gemeindeschlüssel
01 0 51 072

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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