Standesamt Langenlehsten

Anschrift

Standesamt Langenlehsten
Amtsplatz 1
21514 Büchen


Mail:
standesamt@langenlehsten.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenlehsten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@langenlehsten.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenlehsten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langenlehsten

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Langenlehsten geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Langenlehsten eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Praxis besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch können ebenso die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert die Behörde in Langenlehsten die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Versionen der Geburtsdokumenten, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird benötigt zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Langenlehsten eine neue Urkunde bitten. Hierfür werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langenlehsten

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine erklärte, gewöhnlich gesetzlich erlaubte, gesicherte Kennzeichung einer Vereinigung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Langenlehsten erklären und die hierfür relevanten Unterlagen zu holen. Generell sollten Sie selbst beim Amt in Langenlehsten erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Verehelichung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Langenlehsten ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Langenlehsten zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.