Standesamt Schülp b. Rendsburg

Anschrift

Standesamt Schülp b. Rendsburg
Meiereistraße 5
24808 Jevenstedt


Mail:
standesamt@schuelp-b-rendsburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schülp b. Rendsburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schuelp-b-rendsburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schülp b. Rendsburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schülp b. Rendsburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Schülp b. Rendsburg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schülp b. Rendsburg geboren sind.

Anbei zahlreiche allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Schülp b. Rendsburg die Urkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Kategorien der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht bei mannigfaltige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Schülp b. Rendsburg eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür werden normalerweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schülp b. Rendsburg

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, meistenteils gerecht rechtmäßige, gesicherte Grundlage einer Beziehung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt Schülp b. Rendsburg anzeigen und die hierfür wichtigen Nachweise. beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Schülp b. Rendsburg vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Schülp b. Rendsburg antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Schülp b. Rendsburg ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schülp b. Rendsburg zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.