Standesamt Barmstedt
Anschrift
Standesamt Barmstedt
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Mail: standesamt@barmstedt.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Barmstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@barmstedt.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Barmstedt.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Barmstedt
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Barmstedt ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Barmstedt geboren sind.
Hier sind mehrere Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Barmstedt die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Formen von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Einsatz
Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt für diverse Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Falls die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Barmstedt eine neue Urkunde ersuchen. Dafür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Barmstedt
Definition
Eine Hochzeit verdeutlicht eine amtliche, vorwiegend gesetzlich zulässige, gestärkte Kennzeichung einer Vereinigung von paarigen Personen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Barmstedt anmelden und die dazu wichtigen Nachweise. beziehen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Barmstedt vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Barmstedt sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.
Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Standesamt in Barmstedt klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Barmstedt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Barmstedt
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
11 m ü. NHN
Fläche
17,17 km2
Einwohner
10.542 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
614 Einwohner je km2
Postleitzahl
25355
Vorwahl
04123
KFZ Kennzeichen
PI
Gemeindeschlüssel
01 0 56 002
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Wegweiser:
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