Standesamt Flensburg
Anschrift
Standesamt Flensburg
Friesische Straße 25
24937 Flensburg
Mail: standesamt@flensburg.de
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag:
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 10:00 – 12:00 / 14:00 – 17:30
Freitag:
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Flensburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0461) 85 24 08
E-Mail: standesamt@flensburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Flensburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Flensburg
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Flensburg geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Flensburg eine Geburtsurkunde beantragen.
Im Folgenden sind mehrere allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Flensburg die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich diverse Formen von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Gebrauch
Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird eingesetzt zu diverse administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Flensburg eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Flensburg
Definition
Eine Verehelichung bestimmt eine dokumentierte, zumeist gesetzlich geregelte, belegte Begründung einer Beziehung beider Individuen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Flensburg anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. beschaffen. Generell sollten Sie persönlich im Flensburg vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Flensburg antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dazu ein paar Fragen an die Verlobten stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können weitere Dokumente notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Flensburg ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Flensburg zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Flensburg
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
12 m ü. NHN
Fläche
56,73 km2
Einwohner
91.113 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1606 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
0461
KFZ Kennzeichen
FL
Gemeindeschlüssel
01 0 01 000
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
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