Standesamt Göldenitz

Anschrift

Standesamt Göldenitz
Am Schart 16
23919 Berkenthin


Mail:
standesamt@goeldenitz.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Göldenitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@goeldenitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Göldenitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Göldenitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Göldenitz geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Göldenitz eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige wenige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Göldenitz die Urkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Typen der Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird verwendet bei verschiedene administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Göldenitz eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Göldenitz

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine begründete, gewöhnlich rechtens geregelte, festgemachte Erklärung einer Verbindung mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung bei der Behörde in Göldenitz erklären und die hierfür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell bei der Behörde in Göldenitz auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Göldenitz sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Standesamt in Göldenitz stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Göldenitz schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.