Standesamt Rendsburg

Anschrift

Standesamt Rendsburg
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg


Mail:
standesamt@rendsburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rendsburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 43 31) 20 61 35
E-Mail: standesamt@rendsburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rendsburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rendsburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Rendsburggeboren wurden, beim Standesamt Rendsburg beantragt werden.

Im Weiteren sind verschiedene allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Rendsburg das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Sorten von Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird verwendet zu vielfältige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Rendsburg eine neue Urkunde bitten. Dafür werden normalerweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rendsburg

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine bewiesene, gewöhnlich rechtens statthafte, gesicherte Basis eines Bündnisses beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Rendsburg aufnehmen und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selber im Rendsburg erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Trauamt in Rendsburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Rendsburg

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
23,75 km2

Einwohner
28.977 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1220 Einwohner je km2

Postleitzahl
24768

Vorwahl
04331

KFZ Kennzeichen
RD, ECK

Gemeindeschlüssel
01 0 58 135

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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