Standesamt Seedorf (Trave-Land)

Anschrift

Standesamt Seedorf (Trave-Land)
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg


Mail:
standesamt@bad-segeberg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seedorf (Trave-Land) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-segeberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seedorf (Trave-Land).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Seedorf (Trave-Land)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Seedorf (Trave-Land) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Seedorf (Trave-Land) beantragen.

Nachstehend sind einige wenige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Seedorf (Trave-Land) die Urkunde aus. Es gibt diverse Kategorien von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht für verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Seedorf (Trave-Land) eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Seedorf (Trave-Land)

Definition

Eine Hochzeit bildet eine behördliche, weitgehend juristisch geregelte, untermauerte Bestätigung eines Beisammenseins zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung beim Amt in Seedorf (Trave-Land) einleiten und die dafür relevanten Papiere erhalten. Unbedingt müssen Sie eigenhändig im Seedorf (Trave-Land) antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Seedorf (Trave-Land) antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Amt in Seedorf (Trave-Land) berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Seedorf (Trave-Land) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Seedorf (Trave-Land)

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
44 m ü. NHN

Fläche
18,87 km2

Einwohner
17.529 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
929 Einwohner je km2

Postleitzahl
23795

Vorwahl
04551

KFZ Kennzeichen
SE

Gemeindeschlüssel
01 0 60 005

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Seedorf (Trave-Land)

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Wegweiser:

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