Standesamt Nortorf

Anschrift

Standesamt Nortorf

24589 Nortorf


Mail:
standesamt@nortorf.de/

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nortorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nortorf.de/

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nortorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Nortorf

Definition

Eine Ehe bestimmt eine amtliche, zumeist zulässig legale, festgemachte Begründung eines Beisammenseins von zwei Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung beim Amt in Nortorf anzeigen und die dazu unerlässlichen Dokumente beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie selber im Nortorf auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er die andere Person schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim Heiratsamt Nortorf. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten in Nortorf angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.

 

Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

In diesen Fällen ist eine Verehelichung. augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

Unterlagen

In der Norm sind folgende Schreiben vorzuzeigen:

 Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen relevant sein! Das Stadtbüro in Nortorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Nortorf zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Nortorf

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
32 m ü. NHN

Fläche
12,77 km2

Einwohner
6913 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
541 Einwohner je km2

Postleitzahl
24589

Vorwahl
04392

KFZ Kennzeichen
RD, ECK

Gemeindeschlüssel
01 0 58 117

Bürgermeister
Torben Ackermann (CDU)

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