Standesamt Quickborn (Stadt)

Anschrift

Standesamt Quickborn (Stadt)
Rathausplatz 1
25451 Quickborn


Mail:
standesamt@quickborn.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Quickborn (Stadt) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 06) 61 11 39
E-Mail: standesamt@quickborn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Quickborn (Stadt).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Quickborn (Stadt)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Quickborn (Stadt) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Quickborn (Stadt) beantragen.

Im Folgenden sind ein paar Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Quickborn (Stadt) das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Formen der Geburtsdokumenten, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Quickborn (Stadt) eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Quickborn (Stadt)

Definition

Eine Hochzeit benennt eine amtliche, gewöhnlich legitim legale, untermauerte Begründung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Amt in Quickborn (Stadt) aufnehmen und die hierfür erforderlichen Papiere holen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich im Quickborn (Stadt) vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Quickborn (Stadt) sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Das Amt in Quickborn (Stadt) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Quickborn (Stadt) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Quickborn (Stadt)

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
19 m ü. NHN

Fläche
43,16 km2

Einwohner
22.015 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
510 Einwohner je km2

Postleitzahl
25451

Vorwahl
04106

KFZ Kennzeichen
PI

Gemeindeschlüssel
01 0 56 041

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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Wegweiser:

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