Standesamt Latendorf
Anschrift
Standesamt Latendorf
Twiete 9
24598 Boostedt
Mail: standesamt@latendorf.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Latendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@latendorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Latendorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Latendorf
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Latendorf geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Latendorf eine Geburtsurkunde beantragen.
Hier einige einige wenige allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt gibt das Amt Latendorf die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Kategorien der Geburtsdokumenten, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Gebrauch
Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet für verschiedene administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.
Nachbestellung
Falls das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Latendorf einen Ersatz beantragen. Dafür werden in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Latendorf
Definition
Eine Hochzeit definiert eine anerkannte, überwiegend rechtens legale, untermauerte Begründung einer Verbindung beider Personen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Latendorf aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Latendorf vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Unter besonderen Umständen gewünscht sein! Ihr Amt in Latendorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Latendorf schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Latendorf
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalSchleswig-Holstein
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Latendorf auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Boostedt.
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