Standesamt Kappeln
Anschrift
Standesamt Kappeln
Reeperbahn 2
24376 Kappeln
Mail: standesamt@kappeln.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kappeln vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@kappeln.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kappeln.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Kappeln
Definition
Eine Verehelichung bildet eine erklärte, meistens juristisch zulässige, gesicherte Grundlage eines Beisammenseins von paarigen Individuen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Heirat beim Standesamt Kappeln einleiten und die hierfür unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Kappeln auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Kappeln antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Hochzeit anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Amt in Kappeln gemeldet werden.
Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Papiere organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
- Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?
Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen Termin für die Trauung festmachen.
Unterlagen
Meistens sind vorzuweisen:
Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Amt in Kappeln klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kappeln zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Urkunden etwas dauern kann.
Kosten
Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Kappeln
Bundesland
Schleswig-Holstein
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
10 m ü. NHN
Fläche
43,33 km2
Einwohner
8573 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
198 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
SL
Gemeindeschlüssel
01 0 59 045
Bürgermeister
Joachim Stoll (parteilos)
Landesportal Schleswig-Holstein
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Kappeln
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Stadtgeschichte
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