Standesamt Bargenstedt

Anschrift

Standesamt Bargenstedt
Hindenburgstraße 18
25704 Meldorf


Mail:
standesamt@stadt-meldorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bargenstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-meldorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bargenstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bargenstedt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Bargenstedt ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bargenstedt geboren sind.

Anbei verschiedene Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Bargenstedt die Urkunde aus. Es finden sich diverse Versionen von Geburtsurkunden, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet zu vielfältige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Bargenstedt eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bargenstedt

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine erklärte, vorwiegend zulässig erlaubte, gefestigte Grundlage einer Bindung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Bargenstedt anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. besorgen. Unbedingt müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Bargenstedt antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Bargenstedt berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bargenstedt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Bargenstedt

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
21,26 km2

Einwohner
7289 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
343 Einwohner je km2

Postleitzahl
25704

Vorwahl
04832

KFZ Kennzeichen
HEI, MED

Gemeindeschlüssel
01 0 51 074

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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