Standesamt Brunstorf

Anschrift

Standesamt Brunstorf
Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek


Mail:
claudia.fieberg@schwarzenbek.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag:
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brunstorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 41 51) 88 11 44
E-Mail: claudia.fieberg@schwarzenbek.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brunstorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Brunstorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Brunstorfgeboren wurden, beim Standesamt Brunstorf beantragt werden.

Anbei zahlreiche allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Brunstorf das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Typen der Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird für diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Brunstorf einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Brunstorf

Definition

Eine Trauung bestimmt eine amtliche, meistens juristisch erlaubte, gestärkte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt Brunstorf anmelden und die hierbei wichtigen Unterlagen zu besorgen. Generell sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Brunstorf auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Standesamt in Brunstorf klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Brunstorf zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Brunstorf

Bundesland
Schleswig-Holstein

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
44 m ü. NHN

Fläche
11,55 km2

Einwohner
16.940 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1467 Einwohner je km2

Postleitzahl
21493

Vorwahl
04151

KFZ Kennzeichen
RZ

Gemeindeschlüssel
01 0 53 116

Landesportal

Landesportal
Schleswig-Holstein

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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